Das Präsidium beschließt in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit sie nicht der Präsidentin vorbehalten sind. Es unterstützt die Arbeit der Präsidentin bei ihrer Amtsführung, entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses und verfügt über die Verwendung der Räumlichkeiten.
Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens zuständig. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Beratung des jeweils aktuellen Haushaltsgesetzentwurfs mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin als Anlage. Dem Hauptausschuss werden darüber hinaus auch alle übrigen haushaltsrelevanten Vorlagen (des Senats) und Anträge (der Fraktionen) zur Beratung oder Mitberatung überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie begleitet das große Politikfeld, das die Zukunftschancen aller Kinder und Jugendlichen in Berlin gewährleisten soll. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so schreibt es das Sozialgesetzbuch SGB VIII fest.
Die Aufgaben des Ausschusses umfassen im Bereich Gesundheit insbesondere die medizinische Versorgung der Bevölkerung, Fragen von Drogen und Sucht, Fragen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten, den Katastrophen- und Arbeitsschutz, das Kammerrecht, Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Veterinärberufe, Fragen der psychiatrischen Versorgung sowie den öffentlichen Gesundheitsdiensten und die Gesundheitsberichterstattung. Im Bereich der Pflege geht es um Fragen der Pflegeorganisation, -qualität und -planung.