Schulgesetzreform für Schulen in freier Trägerschaft beschlossen

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Aus der Sitzung des Senats am 2. September 2025:

Beste Bildung für Berlin
Bild: René PowilleitBeste Bildung für Berlin Bild: René Powilleit

Der Senat hat heute auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den Gesetzentwurf zur Reform der Schulen in freier Trägerschaft beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung übermittelt. Mit der Reform werden die Finanzierung neu geregelt, die Voraussetzungen für Genehmigungen modernisiert und das verfassungsrechtliche Verbot einer Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern rechtssicher ausgestaltet.

Senatorin Katharina Günther-Wünsch: „Mit der Privatschulreform setzen wir ein deutliches Signal: Wir schaffen verlässliche Regeln, sichern die Finanzierung und geben den Schulen in freier Trägerschaft mehr Planungssicherheit. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Träger, für die Eltern und für die Schülerinnen und Schüler. Familien mit kleinerem Einkommen und Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf haben künftig bessere Möglichkeiten, die passende Schule für ihr Kind zu wählen. Freie Schulen tragen entscheidend zur Vielfalt und Stärke unseres Bildungssystems bei. Mit dieser Reform machen wir klar: Sie sind gleichwertige und verlässliche Partner in der Berliner Bildungslandschaft.“

Wesentliche Inhalte der Privatschulreform:

  1. Kürzere Wartefrist: Staatliche Zuschüsse werden künftig bereits nach zwei Jahren gewährt (bisher bis zu fünf Jahre).
  2. Bessere Finanzierung beruflicher Schulen: Die bisherige Begrenzung der Zuschüsse auf die tatsächlichen Personalkosten entfällt.
  3. Mehr Unterstützung bei besonderem Förderbedarf: erhöhter Zuschusssatz für Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten Autismus, Sehen sowie Hören und Kommunikation.
  4. Planungssicherheit für Träger: Künftig gelten die von der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlichten Personalkostensätze als Berechnungsgrundlage – transparent und mit zeitlichem Vorlauf.
  5. Förderung der Inklusion: Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen.
  6. Bessere Chancen für Familien: Zuschüsse für Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten Haushalten.
  7. Rechtssicherheit beim Sonderungsverbot: Einführung einer Schulgeldtabelle mit einkommensabhängigen Obergrenzen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 81.000 Euro.