Schulgesetzreform für Schulen in freier Trägerschaft beschlossen
Aus der Sitzung des Senats am 2. September 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den Gesetzentwurf zur Reform der Schulen in freier Trägerschaft beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung übermittelt. Mit der Reform werden die Finanzierung neu geregelt, die Voraussetzungen für Genehmigungen modernisiert und das verfassungsrechtliche Verbot einer Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern rechtssicher ausgestaltet.
Senatorin Katharina Günther-Wünsch: „Mit der Privatschulreform setzen wir ein deutliches Signal: Wir schaffen verlässliche Regeln, sichern die Finanzierung und geben den Schulen in freier Trägerschaft mehr Planungssicherheit. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Träger, für die Eltern und für die Schülerinnen und Schüler. Familien mit kleinerem Einkommen und Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf haben künftig bessere Möglichkeiten, die passende Schule für ihr Kind zu wählen. Freie Schulen tragen entscheidend zur Vielfalt und Stärke unseres Bildungssystems bei. Mit dieser Reform machen wir klar: Sie sind gleichwertige und verlässliche Partner in der Berliner Bildungslandschaft.“
Wesentliche Inhalte der Privatschulreform: